IHK-Sachkundeprüfung §34d GewO

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Die IHK-Sachkundeprüfung §34d GewO

Wer gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig sein möchte, benötigt nach §34d Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Eine Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist der Nachweis der Sachkunde — in der Regel durch Ablegen der IHK-Sachkundeprüfung.

Der Abschluss heißt offiziell „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK". Die Prüfungsinhalte sind in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), Anlage 1, geregelt. Aufgaben werden von der DIHK-Bildungs-gGmbH in Zusammenarbeit mit dem BWV erstellt.

Prüfungsstruktur

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (ca. 118 Fragen, 160 Minuten) und einem praktischen Teil (ca. 20 Minuten, Kundengespräch-Simulation). Der schriftliche Teil gliedert sich in:

  • Teil 1 (ca. 90 Min.): Sachgebiete a, b, c
  • Teil 2 (ca. 70 Min.): Sachgebiete d, e
Sachgebiet a — ca. 25%
Rechtliche Grundlagen

§34d GewO, VVG, Beratungspflichten, Vermittlerrecht, IDD-Richtlinie

Sachgebiet b — ca. 25%
Altersvorsorge & bAV

Lebensversicherung, Rente, betriebliche Altersvorsorge, Steuerrecht

Sachgebiet c — ca. 15%
Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung

Private Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Unfallversicherung

Sachgebiet d — ca. 17%
Hausrat- und Gebäudeversicherung

Wohngebäude, Hausrat, Elementarschäden, Bewertung

Sachgebiet e — ca. 17%
Haftpflicht-, Kfz- und Rechtsschutzversicherung

Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung, Rechtsschutz

Bestehensgrenze

Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen in mindestens 4 von 5 Sachgebieten ≥ 50 % der Punkte erreicht werden. Dabei darf kein Sachgebiet unter 30 % liegen. Ein starkes Ergebnis in einem Sachgebiet kann ein schwaches in einem anderen nur begrenzt ausgleichen.

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung dauert ca. 20 Minuten und simuliert ein Beratungsgespräch mit einem Kunden. Du kannst zwischen dem Wahlsachgebiet Vorsorge (Lebens- und Rentenversicherung) oder Sach- und Vermögensversicherung wählen. Bestanden ist, wer ≥ 50 % der erreichbaren Punkte erreicht.

Wer braucht die Erlaubnis?

Grundsätzlich benötigt jede Person, die gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt oder berät, eine Erlaubnis nach §34d GewO. Davon ausgenommen sind Angestellte, die unter der Verantwortung eines erlaubnispflichtigen Betriebs tätig sind. Zur Erlaubniserteilung müssen Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde nachgewiesen werden.

Prüfungstermine und Anmeldung

Es gibt 8 bundeseinheitliche Prüfungstermine pro Jahr, die die DIHK koordiniert. Du kannst die Prüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen. Die Anmeldung erfolgt direkt über die zuständige IHK. Beliebte Termine sind oft mehrere Wochen im Voraus ausgebucht.

Tipps für eine effektive Vorbereitung

  • 48h kostenlos testen: Mit 34d-pruefung.de kannst du 48 Stunden alle Premium-Features testen — Übungsfragen zu allen 5 Sachgebieten direkt im Browser, ohne App-Download, keine Kreditkarte nötig.
  • Alle 5 Sachgebiete abdecken: Die Bestehensregel (≥50% in mind. 4 Sachgebieten, kein Sachgebiet <30%) erfordert eine ausgewogene Vorbereitung. Vernachlässige kein Sachgebiet.
  • Verstehen statt Auswendiglernen: Besonders im Rechtssachgebiet kommt es auf das Verständnis der Regelungssystematik an — warum gilt eine Norm, welche Ausnahmen gibt es.
  • Prüfungssimulation nutzen: Trainiere unter prüfungsnahen Bedingungen mit Zeitlimit. So erkennst du dein Zeitmanagement und verbleibende Wissenslücken.
  • Vorbereitungszeit realistisch planen: Rechne mit ca. 40–80 Stunden Lernzeit je nach Vorkenntnissen. Bei berufsbegleitender Vorbereitung sind das 4–8 Wochen.

Hinweis: Die Übungsfragen auf 34d-pruefung.de orientieren sich an den Inhalten der VersVermV Anlage 1 und dem BWV-Rahmenplan, bilden jedoch nicht die tatsächlichen IHK-Prüfungsfragen ab. Wir können kein bestimmtes Prüfungsergebnis garantieren. Alle Inhalte werden sorgfältig erstellt, Fehler können wir jedoch nicht vollständig ausschließen. Bei Unklarheiten empfehlen wir stets die Rücksprache mit der zuständigen IHK.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die IHK-Sachkundeprüfung §34d GewO?
Die Sachkundeprüfung §34d GewO ist die offizielle IHK-Prüfung für Versicherungsvermittler und -berater. Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt, benötigt nach §34d GewO eine Erlaubnis der IHK, für die unter anderem der Sachkundenachweis erforderlich ist. Der Abschluss heißt „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK".
Wie ist die schriftliche Prüfung aufgebaut?
Die schriftliche Prüfung dauert 160 Minuten und umfasst ca. 118 Multiple-Choice-Fragen. Sie ist in zwei Teile gegliedert: Teil 1 (ca. 90 Min.) prüft Sachgebiete a, b und c; Teil 2 (ca. 70 Min.) prüft Sachgebiete d und e. Fragen können eine oder mehrere richtige Antworten haben.
Wie lautet die Bestehensgrenze?
Bestanden ist, wer in mindestens 4 von 5 Sachgebieten ≥ 50 % der Punkte erreicht und in keinem Sachgebiet unter 30 % liegt. Ein sehr gutes Ergebnis in einem Sachgebiet kann ein schwaches in einem anderen nur begrenzt ausgleichen.
Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung?
Für die Sachkundeprüfung §34d gibt es keine formalen Voraussetzungen hinsichtlich Schulbildung oder Berufsausbildung. Für die spätere Erlaubniserteilung nach §34d GewO müssen jedoch Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr wird von den IHKs individuell festgelegt und liegt je nach Standort zwischen ca. 100 und 300 Euro. Hinzu kommen optionale Kosten für die Prüfungsvorbereitung — eine Online-Vorbereitung wie 34d-pruefung.de ist dabei die kostengünstigste Alternative.
Wie viele Prüfungstermine gibt es pro Jahr?
Es gibt 8 bundeseinheitliche Prüfungstermine pro Jahr, die von der DIHK koordiniert werden. Du kannst die Prüfung bei jeder teilnehmenden IHK in Deutschland ablegen.
Gibt es eine Befreiung von der Prüfungspflicht?
Ja. Bestimmte Berufsabschlüsse (z.B. Versicherungskaufleute, Kaufleute für Versicherungen und Finanzen, Bankkaufleute mit entsprechender Tätigkeit) können von der Prüfungspflicht befreien. Die IHK entscheidet über die Gleichstellung im Einzelfall.
Muss ich einen Vorbereitungskurs besuchen?
Nein. Du kannst dich frei vorbereiten. 34d-pruefung.de bietet dir gezielt Übungsfragen für alle 5 Sachgebiete der VersVermV Anlage 1, damit du effizient und ohne teures Präsenzseminar bestehen kannst.

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