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Die IHK-Sachkundeprüfung §34d GewO
Wer gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig sein möchte, benötigt nach §34d Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Eine Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist der Nachweis der Sachkunde — in der Regel durch Ablegen der IHK-Sachkundeprüfung.
Der Abschluss heißt offiziell „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK". Die Prüfungsinhalte sind in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), Anlage 1, geregelt. Aufgaben werden von der DIHK-Bildungs-gGmbH in Zusammenarbeit mit dem BWV erstellt.
Prüfungsstruktur
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (ca. 118 Fragen, 160 Minuten) und einem praktischen Teil (ca. 20 Minuten, Kundengespräch-Simulation). Der schriftliche Teil gliedert sich in:
- Teil 1 (ca. 90 Min.): Sachgebiete a, b, c
- Teil 2 (ca. 70 Min.): Sachgebiete d, e
§34d GewO, VVG, Beratungspflichten, Vermittlerrecht, IDD-Richtlinie
Lebensversicherung, Rente, betriebliche Altersvorsorge, Steuerrecht
Private Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Unfallversicherung
Wohngebäude, Hausrat, Elementarschäden, Bewertung
Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung, Rechtsschutz
Bestehensgrenze
Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen in mindestens 4 von 5 Sachgebieten ≥ 50 % der Punkte erreicht werden. Dabei darf kein Sachgebiet unter 30 % liegen. Ein starkes Ergebnis in einem Sachgebiet kann ein schwaches in einem anderen nur begrenzt ausgleichen.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung dauert ca. 20 Minuten und simuliert ein Beratungsgespräch mit einem Kunden. Du kannst zwischen dem Wahlsachgebiet Vorsorge (Lebens- und Rentenversicherung) oder Sach- und Vermögensversicherung wählen. Bestanden ist, wer ≥ 50 % der erreichbaren Punkte erreicht.
Wer braucht die Erlaubnis?
Grundsätzlich benötigt jede Person, die gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt oder berät, eine Erlaubnis nach §34d GewO. Davon ausgenommen sind Angestellte, die unter der Verantwortung eines erlaubnispflichtigen Betriebs tätig sind. Zur Erlaubniserteilung müssen Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde nachgewiesen werden.
Prüfungstermine und Anmeldung
Es gibt 8 bundeseinheitliche Prüfungstermine pro Jahr, die die DIHK koordiniert. Du kannst die Prüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen. Die Anmeldung erfolgt direkt über die zuständige IHK. Beliebte Termine sind oft mehrere Wochen im Voraus ausgebucht.
Tipps für eine effektive Vorbereitung
- 48h kostenlos testen: Mit 34d-pruefung.de kannst du 48 Stunden alle Premium-Features testen — Übungsfragen zu allen 5 Sachgebieten direkt im Browser, ohne App-Download, keine Kreditkarte nötig.
- Alle 5 Sachgebiete abdecken: Die Bestehensregel (≥50% in mind. 4 Sachgebieten, kein Sachgebiet <30%) erfordert eine ausgewogene Vorbereitung. Vernachlässige kein Sachgebiet.
- Verstehen statt Auswendiglernen: Besonders im Rechtssachgebiet kommt es auf das Verständnis der Regelungssystematik an — warum gilt eine Norm, welche Ausnahmen gibt es.
- Prüfungssimulation nutzen: Trainiere unter prüfungsnahen Bedingungen mit Zeitlimit. So erkennst du dein Zeitmanagement und verbleibende Wissenslücken.
- Vorbereitungszeit realistisch planen: Rechne mit ca. 40–80 Stunden Lernzeit je nach Vorkenntnissen. Bei berufsbegleitender Vorbereitung sind das 4–8 Wochen.
Hinweis: Die Übungsfragen auf 34d-pruefung.de orientieren sich an den Inhalten der VersVermV Anlage 1 und dem BWV-Rahmenplan, bilden jedoch nicht die tatsächlichen IHK-Prüfungsfragen ab. Wir können kein bestimmtes Prüfungsergebnis garantieren. Alle Inhalte werden sorgfältig erstellt, Fehler können wir jedoch nicht vollständig ausschließen. Bei Unklarheiten empfehlen wir stets die Rücksprache mit der zuständigen IHK.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die IHK-Sachkundeprüfung §34d GewO?
Wie ist die schriftliche Prüfung aufgebaut?
Wie lautet die Bestehensgrenze?
Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung?
Was kostet die Prüfung?
Wie viele Prüfungstermine gibt es pro Jahr?
Gibt es eine Befreiung von der Prüfungspflicht?
Muss ich einen Vorbereitungskurs besuchen?
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